Elternbeirat
Placidus-Heinrich-Grundschule Schierling
1.
Vorsitzender:
Moosmayer
Manuel, Pirscherberg 11, 84069 Schierling
2.
Vorsitzende:
Pfaffenheuser
Petra, Dorfstr. 3, 84069 Schierling
(Inkofen)
Weitere
Mitglieder:
Christiane Holmer-Holz, Christine Kammermeier, Sabine Müller,
Sybille Folger, Albert Massinger, Margit Glassl, Christine Chouk
Elternbeirat
der Placidus-Heinrich-Mittelschule Schierling
1.
Vorsitzende:
Ottl Maria, Unterlaichling 115, 84069 Schierling
2.
Vorsitzende:
Mietzner
Patricia, Lessingstr. 39, 84069
Schierling, Tel: 09451/1814
Weitere
Mitglieder:
Ulmer Gabi, Winter Silvia
Gemeinsamer
Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Schierling
Mossmayer
Manuel, Pfaffenheuser Petra, Ottl Maria, Mietzner Patricia

Aufgaben und Rechte des Elternbeirats
Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule
wahr.
- Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern in gemeinsamer Verantwortung für die
Bildung und Erziehung der Schüler vertiefen.
- Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler wahren.
- Eltern aller Schüler und der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen
Gelegenheit zur Unterrichtung und Aussprache geben.
Keine Teilnahmepflicht für Lehrer und Schulleiter.
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten.
- Durch gewählte Vertreter (Vorsitzender und 2 gewählte Vertreter) an den Beratungen des
Schulforums teilnehmen (gilt nicht an Grundschulen)
- Bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herstellen
- Bei der Verwendung bestimmter Lernmittel einvernehmliche Entscheidungen herbeiführen.
- Mitwirkung im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann.
- Mitwirkung im Verfahren, das zum Ausschluß eines Schülers führen kann.
- Bei Einrichtung und Auflösung von staatlichen Schulen unter bestimmten Voraussetzungen
mitwirken.
- Bestimmung eines Schulsprengels durch die Regierung im Benehmen mit den beteiligten
Elternbeiräten.
- Anordnung von Abweichungen von bestehenden Schulsprengeln im Benehmen mit den
beteiligten Elternbeiräten.
- Mitwirkung bei der Bestimmung eines Namens für die Schule.
Der Elternbeirat wirkt also in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner
Bedeutung sind, beratend mit. Der Elternbeirat wirkt außerdem beratend mit, so weit es in
der Schulordnung vorgeschrieben ist.
Hierzu zählen nicht:
- Entscheidungen des Beamtenrechts, wie Versetzungen, Umsetzungen,
- Abordnungen in die mobile Reserve, Klassenbesetzungen, usw.
- Beschwerden von Eltern, auch gegenüber Lehrkräften, die nur ihre Kinder betreffen.
Dies ist nicht von allgemeiner Bedeutung. Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und
Lehrern sollen in der Schule (ohne den Elternbeirat) im Wege einer Aussprache beigelegt
werden.
Außerhalb der Mitwirkungsmöglichkeiten liegen auch:
- Gestaltung des Stundenplans
- in der Regel Teilnahme an Lehrerkonferenzen
- Teilnahme an Noten- oder Zeugniskonferenzen

|
|
|
© Placidus-Heinrich-Schulen. Letzte Änderung: 18. Oktober 2011
© Schierling
|
Home |