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Elternbeirat Placidus-Heinrich-Grundschule Schierling


1. Vorsitzender:

Moosmayer Manuel, Pirscherberg 11, 84069 Schierling

2. Vorsitzende:

Pfaffenheuser Petra, Dorfstr. 3, 84069 Schierling (Inkofen)

Weitere Mitglieder:

Christiane Holmer-Holz, Christine Kammermeier, Sabine Müller,

Sybille Folger, Albert Massinger, Margit Glassl, Christine Chouk


Elternbeirat der Placidus-Heinrich-Mittelschule Schierling


1. Vorsitzende:

Ottl Maria, Unterlaichling 115, 84069 Schierling

2. Vorsitzende:

Mietzner Patricia, Lessingstr. 39, 84069 Schierling, Tel: 09451/1814

Weitere Mitglieder:

Ulmer Gabi, Winter Silvia



Gemeinsamer Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Schierling


Mossmayer Manuel, Pfaffenheuser Petra, Ottl Maria, Mietzner Patricia




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Aufgaben und Rechte des Elternbeirats

Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr.

  1. Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern in gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler vertiefen.
  2. Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler wahren.
  3. Eltern aller Schüler und der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und Aussprache geben.
    Keine Teilnahmepflicht für Lehrer und Schulleiter.
  4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten.
  5. Durch gewählte Vertreter (Vorsitzender und 2 gewählte Vertreter) an den Beratungen des Schulforums teilnehmen (gilt nicht an Grundschulen)
  6. Bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herstellen
  7. Bei der Verwendung bestimmter Lernmittel einvernehmliche Entscheidungen herbeiführen.
  8. Mitwirkung im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann.
  9. Mitwirkung im Verfahren, das zum Ausschluß eines Schülers führen kann.
  10. Bei Einrichtung und Auflösung von staatlichen Schulen unter bestimmten Voraussetzungen mitwirken.
  11. Bestimmung eines Schulsprengels durch die Regierung im Benehmen mit den beteiligten Elternbeiräten.
  12. Anordnung von Abweichungen von bestehenden Schulsprengeln im Benehmen mit den beteiligten Elternbeiräten.
  13. Mitwirkung bei der Bestimmung eines Namens für die Schule.

Der Elternbeirat wirkt also in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Der Elternbeirat wirkt außerdem beratend mit, so weit es in der Schulordnung vorgeschrieben ist.
Hierzu zählen nicht:

Außerhalb der Mitwirkungsmöglichkeiten liegen auch:


© Placidus-Heinrich-Schulen. Letzte Änderung: 18. Oktober 2011
© Schierling

 

 

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